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   OVG Sachsen, 06.09.2011 - 2 B 519/09   

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OVG Sachsen, 06.09.2011 - 2 B 519/09 (https://dejure.org/2011,78598)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.09.2011 - 2 B 519/09 (https://dejure.org/2011,78598)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. September 2011 - 2 B 519/09 (https://dejure.org/2011,78598)
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Wird zitiert von ... (17)

  • OVG Sachsen, 14.02.2012 - 2 A 133/11

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

    Der Gesetzgeber geht mithin davon aus, dass dem Verbotsverfahren ein - wie hier - auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren zu folgen hat (vgl. Senatsbeschl. v. 6. September 2011 - 2 B 519/09 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 20. Oktober 2006 - 1 M 198/06 - und vom 23. Februar 2011 - 1 M 16/11 -, beide juris).

    Anders als bei der vorläufigen Dienstenthebung in Zusammenhang mit einem disziplinarrechtlichen Verfahren kommt es bei einem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 Satz 1 BeamtStG nicht auf ein vorwerfbares Fehlverhalten der Beamtin an, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstes; dies schließt gleichwohl nicht aus, dass zugleich ein Schuldvorwurf gegenüber der Beamtin begründet sein kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Juli 1979, BVerwGE 63, 250; Senatsbeschl. v. 6. September 2011 a. a. O.; OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2011 - 1 M 16/11 - a. a. O.).

    Die endgültige Aufklärung ist den in § 39 Satz 2 BeamtStG aufgeführten weiteren Verfahren vorbehalten Für eine Anordnung nach § 39 Satz 1 BeamtStG ist daher keine erschöpfende Aufklärung erforderlich; es genügt, wenn der zuständige Vorgesetzte aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse zu der begründeten Überzeugung gelangt, dass dienstliche Gründe ein sofortiges Handeln erfordern und das Verbot der Ausübung des Dienstes nach § 39 Satz 1 BeamtStG als zwingend geboten erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Juli 1979 a. a. O.; Beschl. v. 19. November 1998 a. a. O.; Senatsbeschl. v. 6. September 2011 a. a. O.).

    Demgegenüber musste das persönliche Interesse der Klägerin an der weiteren Fortsetzung ihres Dienstes (Anspruch auf amtsangemessene Verwendung) zurücktreten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Juli 1979 a. a. O.; Senatsbeschl. v. 6. September 2011 a. a. O.).

    10 Wegen der Vorläufigkeit des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte und der diesem zugrundeliegenden Sicherung der Funktionsfähigkeit der Polizei steht seinem Erlass ferner nicht entgegen, dass und ob bei der Klägerin Maßnahmen zur Wiedereingliederung i. S. v. § 81 Abs. 1, § 84 Abs. 2 SGB IX ergriffen werden konnten oder mussten (vgl. Senatsbeschl. v. 6. September 2011 a. a. O.), sowie insbesondere, ob der Beklagte verpflichtet war, durch organisatorische Maßnahmen einen den gesundheitlichen Einschränkungen der Klägerin Rechnung tragenden Dienstposten bei ihrer bisherigen Beschäftigungsbehörde (oder anderen Behörden) zu schaffen.

    20 Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 63 Abs. 2 Satz 1, § 47 Abs. 3, § 52 Abs. 2 GKG und folgt der der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 6. September 2011 a. a. O.; Beschl. v. 25. Juni 2008 - 2 B 75/08 -) entsprechenden Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts.

  • OVG Sachsen, 13.08.2012 - 2 B 61/11

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, Gegenstandsloswerden des Sofortvollzugs

    Der Gesetzgeber geht mithin davon aus, dass dem Verbotsverfahren ein - wie hier - auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren zu folgen hat (vgl. Senatsbeschl. v. 6. September 2011 - 2 B 519/09 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 20. Oktober 2006 - 1 M 168/06 - und v. 23. Februar 2011 - 1 M 16/1 -, beide juris).

    Als Maßnahme von nur vorübergehender Dauer wird das Verbot der Dienstgeschäfte daher gegenstandslos, wenn in einem dieser Verfahren eine Entscheidung des Dienstherrn ergeht (vgl. Senatsbeschl. v. 6. September 2011 a. a. O.; OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2011 a. a. O.).

    13 Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus § 63 Abs. 2 Satz 1, § 47 Abs. 1 und Abs. 2, § 53 Abs. 3 Nr. 2 und § 52 Abs. 2 GKG und folgt der der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 6. September 2011 a. a. O.; Beschl. v. 25. Juni 2008 - 2 B 75/08 -) entsprechenden Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts.

  • VG Augsburg, 08.03.2012 - Au 2 K 10.1955

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte des Rektors einer Grund- und Mittelschule

    Dabei ist ferner der Charakter des Verbots als eine materiell-rechtlich vorgesehene Sofortmaßnahme, die Zwecken der dienstrechtlichen Gefahrenabwehr dient, zu berücksichtigen (BVerwG vom 29.4.2004 BVerwGE 120, 382; SächsOVG vom 6.9.2011 Az. 2 B 519/09 RdNr. 6; Zängl, a.a.O., RdNrn. 4 und 19; Plog/Wiedow, a.a.O., RdNrn. 1 und 8).

    Es genügt insoweit vielmehr, wenn der zuständige Vorgesetzte - wie hier - auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse zu der begründeten Überzeugung gelangt, dass dienstliche Gründe ein sofortiges Handeln erfordern und das Verbot der Ausübung des Dienstes als zwingend geboten erscheinen lassen (vgl. BVerwG vom 19.11.1998 a.a.O.; SächsOVG vom 6.9.2011 a.a.O.; OVG LSA vom 23.2.2011 Az. 1 M 16/11 RdNr. 9).

  • OVG Sachsen, 13.11.2013 - 2 A 253/11

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, Erledigung,

    Der Gesetzgeber geht mithin davon aus, dass dem Verbotsverfahren ein - wie hier - auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren zu folgen hat (vgl. Senatsbeschl. v. 6. September 2011 - 2 B 519/09 -, juris und vom 13. August 2012 - 2 B 61/11 - OVG LSA, Beschl. v. 20. Oktober 2006 - 1 M 168/06 - und v. 23. Februar 2011 - 1 M 16/1 - , beide juris).

    Als Maßnahme von nur vorübergehender Dauer wird das Verbot der Dienstgeschäfte daher gegenstandslos, wenn in einem dieser Verfahren eine Entscheidung des Dienstherrn ergeht (vgl. Senatsbeschl. v. 6. September 2011 a. a. O.; OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2011 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 08.06.2012 - 2 B 520/09

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, vorzeitige Versetzung in den Ruhestand,

    Der Gesetzgeber geht mithin davon aus, dass dem Verbotsverfahren ein - wie hier - auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren zu folgen hat (vgl. Senatsbeschl. v. 6. September 2011 - 2 B 519/09 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 20. Oktober 2006 - 1 M 198/06 - u. v. 23. Februar 2011 - 1 M 16/11 -, beide juris).

    7 Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus § 63 Abs. 2 Satz 1, § 47 Abs. 1 und Abs. 2, § 53 Abs. 3 Nr. 2 und § 52 Abs. 2 GKG und folgt der der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 6. September 2011 a. a. O.; Beschl. v. 25. Juni 2008 - 2 B 75/08 -) entsprechenden Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts.

  • OVG Sachsen, 30.01.2019 - 2 B 431/18

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; Rassistische Textnachricht;

    Für eine Anordnung nach § 39 Satz 1 BeamtStG ist daher keine erschöpfende Aufklärung erforderlich; es genügt, wenn der zuständige Vorgesetzte auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse zu der begründeten Überzeugung gelangt, dass dienstliche Gründe ein sofortiges Handeln erfordern und das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als zwingend geboten erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. November 1998, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2, S. 3 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 6. September 2011 - 2 B 519/09 -, juris Rn. 7 und v. 29. August 2018 - 2 B 290/18 -, juris Rn. 9; OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2011, NVwZ-RR 2011, 488).
  • VG Cottbus, 24.08.2020 - 4 L 284/20

    Antrag des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Königs Wusterhausen auf

    So wird das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte etwa bei sexuellen Übergriffen bzw. "Distanzüberschreitungen" eines Lehrers gegen Schüler (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 6 A 2586/12 -, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 6 B 265/17 -, juris; außerdienstliches Vergehen ähnlicher Art: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. April 2010 - 5 ME 282/09 -, juris), bei einem Leiter einer JVA aus der innerhalb kurzer Zeit mehrere Häftlinge ausgebrochen sind (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juli 2015 - 6 A 1454/13 -, juris), bei Verdacht des Diebstahls durch einen Polizeibeamten (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20. März 2017 - 3 ZB 16.921 -, juris; anders dagegen bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen einen Bürgermeister: Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25. November 2008 - 2 M 156/08 -, juris), bei rechtsextremer und zumindest latent rassistischer Einstellung eines Beamten und damit gegebener Zweifel an seiner Verfassungstreue (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05. August 2016 - 2 MB 23/16 -, juris Rn. 17,; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 1 M 87/09 -, juris; ), bei Dienstunfähigkeit (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 06. September 2011 - 2 B 519/09 -, juris; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 01. Februar 2010 - 5 ME 270/09 -, juris) oder bei gravierender und andauernder Pflichtenverletzung (etwa Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 6 B 359/18 -, juris; Teilnahme an einem Fußballspiel trotz Krankschreibung, gegenteiliger Weisung des Dienstherrn und bereits eingeleitetem Disziplinarverfahren: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 25. Juni 2019 - 1 B 139/19 -, juris) für gerechtfertigt gehalten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2022 - 6 B 277/22

    Einleitung eines Disziplinarverfahrens innerhalb der Dreimonatsfrist hinsichtlich

    vgl. Sächs. OVG, Beschlüsse vom 13.8.2012 - 2 B 61/11 -, IÖD 2012, 260 = juris Rn. 7, vom 14.2.2012 - 2 A 133/11-, juris Rn. 6, und vom 6.9.2011 - 2 B 519/09 -, juris; VGH Bad-Württ. Beschlüsse vom 7.6.2013 - 4 S 70/13 -, juris Rn. 2, und vom 27.10.2004 - 4 S 2097/04 -, DÖD 2005, 197 = juris Rn. 3, sowie OVG S.-A. Beschluss vom 23.2.2011 - 1 M 16/11 -, NVwZ-RR 2011, 488 = juris Rn. 7.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2013 - 4 S 70/13

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; Gegenstandslosigkeit

    Als Maßnahme von nur vorübergehender Dauer wird das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (als befristete Entbindung der Beamtin von der Wahrnehmung ihres Dienstpostens) daher gegenstandslos, wenn entweder der Erlass einer entsprechenden Verfügung zur Beendigung des Beamtenverhältnisses mangels Vorliegens der tatbe-standlichen Voraussetzungen scheitert (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 27.10.2004 - 4 S 2097/04 -, DÖD 2005, 197) oder wenn in einem der hierauf zielenden Verfahren eine entsprechende Entscheidung des Dienstherrn ergeht (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 06.09.2011 - 2 B 519/09 -, Juris).
  • OVG Sachsen, 04.08.2023 - 2 B 86/23

    Beamter; Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; Anhörung

    Für eine Anordnung nach § 39 Satz 1 BeamtStG ist daher keine erschöpfende Aufklärung - also auch keine Beweiserhebung - erforderlich; es genügt, wenn der zuständige Vorgesetzte auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse zu der begründeten Überzeugung gelangt, dass dienstliche Gründe ein sofortiges Handeln erfordern und das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als zwingend geboten erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. November 1998, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2, S. 3 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 6. September 2011 - 2 B 519/09 -, juris Rn. 7, v. 29. August 2018 - 2 B 290/18 -, juris Rn. 9 und v. 29. November 2022 - 2 B 257/22 -, juris Rn. 14 f.; OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2011, NVwZ-RR 2011, 488).
  • OVG Sachsen, 29.11.2022 - 2 B 257/22

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

  • VG Hannover, 11.09.2013 - 13 B 6236/13

    Rechtmäßigkeit des Untersagens des Führens der Dienstgeschäfte gegenüber einem

  • OVG Sachsen, 18.06.2013 - 2 B 325/13

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, Geltungsdauer, Entfallen

  • OVG Sachsen, 29.08.2018 - 2 B 290/18

    Beamter; Verbot; Führung; Dienstgeschäfte; Anordnung; Sofortvollzug

  • VG Potsdam, 20.02.2013 - 2 L 234/12

    Recht der Landesbeamten

  • VGH Bayern, 01.12.2022 - 6 CS 22.2052

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte und vorläufige Dienstenthebung

  • VG Gera, 05.06.2014 - 1 E 411/14

    Beamtenrecht - Verbot der Führung der Dienstgeschäfte aus zwingenden dienstlichen

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